Nebelschlußleuchte

Liebe Autoindustrie,

ich habe einen Vorschlag für Euch. Baut doch bitte zukünftig in die Autos eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein, sobald der Schalter für die Nebelschlußleuchte betätigt wird.
Sobald die Nebelschlußleuchte eingeschaltet ist, sollte im Armaturenbrett eine dicke Kontrolleuchte aufleuchten und gleichzeitig die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt werden. Das Ganze könnte dann werbewirksam als sicherheitsfördernd verpackt werden.
Kaum herrscht spätherbstliches Wetter, rollen wieder die benebelten Schlußleuchtenfahrer über die Straßen und blenden die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Bei Sichtweiten unter 50m ist das ja vollkommen in Ordnung, aber nur weil es etwas diesig ist, muß man doch nicht gleich die volle Reklame einschalten! Am besten sind ja immer noch die Fahrer, welche die Schlußleuchte in Betrieb nehmen und dann mit gut 100 Sachen über Land brettern. Nicht gerade konsequent – oder irre ich mich?
Sichtweite unter 50m -> die Nebelschlußleuchte kann eingeschaltet werden
Sichtweite 50 m = Höchstgeschwindigkeit 50 km/h = Sicherheitsabstand min. 50m
Folglich wäre eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h angebracht.

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