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Die Entscheidung vom LG Hamburg, dass sich Webseitenbetreiber beim setzen von Links auf andere Seiten davon überzeugen müssen, dass der verlinkte Inhalt urheberrechtlich in Ordnung ist, sollte ja nun jeder mitbekommen haben, daher gehe ich darauf nicht noch einmal gesondert ein.

Nun hat die Heise Redaktion eine Anfrage an das LG HH gestellt, ob es denn rechtlich unbedenklich sei, wenn man auf den Internetauftritt des LGs verlinkt.
Die Antwort ist, wie soll es auch anders sein, genauso absurd wie das Urteil selbst: Das LG geht davon aus, dass alles rechtmäßig ist, aber unterschreiben würden sie es nicht.